Kartenkonditionen

Die Rückgabe von erworbenen Tickets ist ausgeschlossen, eine private Weitergabe an Dritte erlaubt.

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Veranstalter der Reihe „Mahl anders“ kein Ersatz geleistet.

Bei Witterungsbedingungen, die die Veranstaltung und deren Teilnehmer gefährden könnten, obliegt es dem Ermessen des Veranstalters, das Event auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der reguläre Kartenpreis rückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist die Frist von sechs Wochen nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum einzuhalten. Nach Ablauf der Antragsfrist verfällt der Anspruch auf Erstattung. Weitere Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Dies gilt ebenso, wenn die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Veranstalter der Reihe „Mahl anders“. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.


Vertragspartner

Durch den Kauf von Eintrittskarten kommt ein Vertragsverhältnis nur direkt zwischen dem Käufer und Veranstalter zustande. Dieser ist auch verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung bzw. Leistung.


Programme und Anfangszeiten

Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Das aktuelle Programm mit den Anfangszeiten wird in den jeweiligen Veranstaltungsräumen und auf der Internetseite http://www.mahl-anders.de bekannt gegeben.


Einlass

Die Veranstalter der Reihe „Mahl anders“ behalten sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.


Verspäteter Einlass

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher die Veranstaltung weiterhin betreten. Auf dann ggf. bereits versäumte Teile der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung

Verlässt der Besucher nach Einlass den Veranstaltungsraum oder das Veranstaltungsgelände, verliert die Karte ihre Gültigkeit.


Bild- und Tonaufnahmen

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist für private Zwecke grundsätzlich erlaubt.



Hausrecht

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Reihe „Mahl anders“ erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht der einzelnen Veranstaltungsorte sowie die Haus-/Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.


Schlussbestimmungen

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Konstanz. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Konstanz. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Konstanz vereinbart. Es gilt deutsches Recht.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.